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Abgrenzungen

Schlichtungsverfahren

Ein dem Hauptprozess vorgelagertes Verfahren zur Aussöhnung der Parteien. Die Schlichtungsbehörde behandelt alle Angelegenheiten, welche nicht einer besonderen Schlichtungsbehörde zugewiesen sind.

Miet-Schlichtungsverfahren

Verfahren vor der Miet-Schlichtungsbehörde. Die Miet-Schlichtungsbehörde behandelt ausschliesslich Fälle betreffend Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen.

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