Einleitung zum Miet-Schlichtungsverfahren
Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 01.01.2011 regelt der Bund das materielle Mietrecht (OR) und das mietrechtliche Verfahren (ZPO). Für Streitigkeiten aus der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen müssen die Kantone eine paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörde (Miet-Schlichtungsbehörde) zur Verfügung stellen.
Hier finden Sie Informationen zum mietrechtlichen Schlichtungsverfahren sowie » Musterschreiben / Klageformulare zum Download
Hinweis zum Schlichtungsverfahren
Die meisten Prozesse im ordentlichen und im vereinfachten Verfahren müssen durch ein vorangehendes Schlichtungsverfahren eingeleitet werden (ZPO 197). Diese Schlichtungsbehörden sind im Gegensatz zur Miet-Schlichtungsbehörde nicht paritätisch besetzt.
Gesetzliche Grundlagen des Miet-Schlichtungsverfahrens
- Schweizerischen Zivilprozessordnung
- Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen VMWG
- Kantonale Regelungen (Gerichtsorganisationsgesetze GOG, Erlasse betr. Schlichtungsbehörden)
News zum Mietrecht
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