Informationen zum Mietschlichtungsverfahren / mietrechtlichen Schlichtungsverfahren
Anfechtung Mietzinserhöhung (OR 270b Abs.1)
Bei Nichteinigung wird Klagebewilligung dem Vermieter ausgestellt (ZPO 209 Abs. 1 lit. a)
Der Vermieter hat innert 30 Tagen das zuständige Gericht anzurufen.
Lässt er die Frist verstreichen, gilt der Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter und der Mieter verfügt über eine Sperrfrist gemäss OR 271a Abs. 1 lit. e.
Der Vermieter kann aber die Mietzinserhöhung mit gleicher oder anderer Begründung auf den nächsten Kündigungstermin wiederholen.
Bei Ablehnung eines Urteilsvorschlages wird Klagebewilligung der ablehnenden Partei (ZPO 211 Abs. 2 lit. a)
Die ablehnende Partei hat innert 30 Tagen das zuständige Gericht anzurufen.
Lässt sie die Frist verstreichen, gilt der Urteilsvorschlag dennoch als angenommen (ZPO 211 Abs. 3).