. .
Drucken/Print

Keine Einigung im Schlichtungsverfahren

Kommt im Schlichtungsverfahren keine Einigung zustande, muss zwischen Klagen mit Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde, Urteilsvorschlag und Klagen ohne Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde unterschieden werden:

weiterempfehlen:

  • del.icio.us
  • Facebook
  • email
  • LinkedIn
  • Twitter